1
/
von
1
Regel-, Steuer- und Meßgeräte > Mess- und Prüfgeräte
HEL Digitales Messgerät Aufmaster XX-5 SW
Kabellängenmessgerät
-
Art.-Nr.
V-E4-5109127
-
EAN
4060892541131
-
Zolltarifnummer
90318080
987,21 €
987,21 €
Sale
Ausverkauft
inkl. MwSt.
ggf. zzgl. Versand
Versandklasse 1
Verpackungseinheit: 1 Stk.
Verpackungseinheit: 1 Stk.
2 auf Lager - Lieferung 1 bis 3 Werktage
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
Breites Sortiment
Fachberatung vom Profi
Schneller Versand
Top-Marken & fairer Preis
Technische Daten
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Ausführung | elektronisch |
| Mit Schneidvorrichtung | nein |
| Max. messbare Leitungslänge | 1500 m |
Beschreibung
90318080
Aufmaster AM1 schwarz, Kabellängenmessgerät für automatische Aufmaß-Dokumentation und Längenbestimmung an der Trommel oder am Ring, Gehäuse Kunststoff, Lithium-Polymer-Akku, 2x Bananenstecker für Krokodilklemmen oder Messspitzen, geeignet für Leiterquerschnitte ab 0,25 mm² (ca. 24 AWG), funktioniert nur in Verbindung mit der kostenfreien Aufmaster App, Messung aller elektrisch leitenden Kabel mit min. 2 Adern, Akkulaufzeit bei 20°C ca. 8 Tage zu je 8 Stunden, Akkuladezeit ca. 2 Stunden, misst alle Kabel metallischen Kerns, wie Erdkabel, Steuerleitungen, Telefonkabel, verdrillte Kabel sowie CAT-Kabel und weitere Kabel mit metallischem Kern, das Kabel kann gewickelt, ausgelegt und bereits verlegt sein, geeignet für den Einsatz in Innenräumen, Industrieumgebungen, Laboren und auf Baustellen, IP 54, Systemvoraussetzungen min. Android 7 oder min. iOS 18.0, Funkübertragung Bluetooth 4.0, 4.1, 4.2, 5.0, 5.1, Lieferumfang: USB-C-Ladekabel, zwei Krokodilklemmen, zwei Messpitzen und Bedienungsanleitung
Dokumente
Installationshinweis
Bei elektrischen Geräten oder Bauteilen, die nicht steckerfertig sind, dürfen der Anschluss und die Installation ausschließlich durch eine entsprechend qualifizierte Elektrofachkraft erfolgen. Bitte halte dich zudem an die Hinweise in der jeweiligen Gebrauchsanweisung.
Weiterführende Informationen zum Installationshinweis nach § 13 NAV findest du hier.
